Hand mit Eurobanknote und Taschenrechner zur Berechnung der Sozialabgaben 2026 in Dortmund
Sozialabgaben bilden einen erheblichen Teil der monatlichen Lohnabzüge. Foto: Pexels / Lizenz: Pexels

Ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind zahlt 2026 bei einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen rechnerisch rund 21,15 Prozent seines Bruttolohns in die Sozialversicherung. Für Kinderlose ab 23 Jahren steigt der Anteil durch den Zuschlag zur Pflegeversicherung auf rund 21,75 Prozent. Diese Werte beruhen auf dem allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag und dem amtlichen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Der tatsächliche Abzug kann abweichen, weil jede Krankenkasse ihren eigenen Zusatzbeitrag festlegt. Lohnsteuer, Kirchensteuer und ein möglicher Solidaritätszuschlag kommen zusätzlich hinzu.

Inhaltsverzeichnis

Die Beitragssätze der Sozialversicherung 2026

Wie viel bei verschiedenen Gehältern abgezogen wird

Welche Leistungen die Krankenversicherung übernimmt

Was Renten- und Arbeitslosenversicherung leisten

Pflegeversicherung und Schutz bei Arbeitsunfällen

Warum hohe Einkommen nicht unbegrenzt belastet werden

Besondere Regeln für Mini- und Midijobs

So lässt sich die Lohnabrechnung kontrollieren

Wichtigste Punkte zum Merken

FAQ

Die Beitragssätze der Sozialversicherung 2026

Für Beschäftigte in Dortmund gelten dieselben bundesweiten Beitragssätze wie im übrigen Nordrhein-Westfalen. Wer Gehalt, Arbeitszeit oder Sozialleistungen beurteilen möchte, sollte außerdem die Regeln für Beschäftigte auf dem Dortmunder Arbeitsmarkt kennen.

Die klassische Sozialversicherung für Arbeitnehmer besteht aus Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Hinzu kommt die gesetzliche Unfallversicherung. Deren Beitrag trägt jedoch der Arbeitgeber allein, weshalb auf der Lohnabrechnung kein Arbeitnehmerabzug dafür erscheint.

Beitrag und Leistung im direkten Vergleich

Welche Absicherung hinter den monatlichen Abzügen steht.

Versicherung Arbeitnehmeranteil 2026 Wichtige Absicherung
Krankenversicherung 7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag Behandlung, Arzneimittel, Krankenhaus und Krankengeld
Pflegeversicherung Grundsätzlich 1,8 Prozent Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Pflegeberatung
Rentenversicherung 9,3 Prozent Altersrente, Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente
Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent Arbeitslosengeld, Vermittlung und berufliche Förderung
Unfallversicherung Kein Arbeitnehmerbeitrag Schutz bei Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten

Wichtig Für viele Leistungen gelten persönliche Voraussetzungen, Wartezeiten oder ein Antrag.

Der Gesamtbeitrag der vier direkt vom Arbeitsentgelt finanzierten Versicherungszweige liegt 2026 bei 42,3 Prozent, wenn für die Krankenversicherung der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent angesetzt wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen den größten Teil dieser Belastung.

Versicherungszweig Gesamtbeitrag 2026 Arbeitnehmeranteil Arbeitgeberanteil Besonderheit
Krankenversicherung 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag 7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag 7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag Der Zusatzbeitrag hängt von der Krankenkasse ab
Pflegeversicherung 3,6 Prozent Grundsätzlich 1,8 Prozent 1,8 Prozent Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zusätzlich 0,6 Prozent
Rentenversicherung 18,6 Prozent 9,3 Prozent 9,3 Prozent Beitragssatz gilt bis zur Renten-Beitragsbemessungsgrenze
Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent 1,3 Prozent 1,3 Prozent Finanziert unter anderem Arbeitslosengeld und Arbeitsförderung
Unfallversicherung Je nach Branche und Unfallrisiko Kein Beitrag Vollständiger Beitrag Nicht als Arbeitnehmerabzug auf der Abrechnung

Der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 zwar 2,9 Prozent. Zum Jahresbeginn verlangten die Krankenkassen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums im tatsächlichen Durchschnitt jedoch 3,13 Prozent. Entscheidend für die eigene Abrechnung ist deshalb der Beitragssatz der gewählten Kasse.

Der Familienstand verändert die Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich nicht. Eine wichtige Ausnahme bildet die Pflegeversicherung. Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren erhalten dort Abschläge. Für das zweite bis fünfte berücksichtigungsfähige Kind sinkt der Arbeitnehmeranteil jeweils um 0,25 Prozentpunkte. Wer einen neuen Vertrag unterschreibt, sollte daher nicht nur das Bruttogehalt, sondern auch die Angaben im Arbeitsvertrag sorgfältig prüfen.

Wie viel bei verschiedenen Gehältern abgezogen wird

Die folgenden Modellrechnungen zeigen ausschließlich den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung. Berechnet wird mit einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und dem Pflegeversicherungsanteil von 1,8 Prozent für eine Person mit einem Kind. Steuern sind nicht enthalten.

Bruttogehalt Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Sozialabgaben gesamt Rest vor Steuern
3.000 Euro 262,50 Euro 54,00 Euro 279,00 Euro 39,00 Euro 634,50 Euro 2.365,50 Euro
5.000 Euro 437,50 Euro 90,00 Euro 465,00 Euro 65,00 Euro 1.057,50 Euro 3.942,50 Euro
7.000 Euro 508,59 Euro 104,63 Euro 651,00 Euro 91,00 Euro 1.355,22 Euro 5.644,78 Euro
8.450 Euro 508,59 Euro 104,63 Euro 785,85 Euro 109,85 Euro 1.508,92 Euro 6.941,08 Euro

Bei 3.000 Euro Brutto bleiben nach den Sozialabgaben in dieser Modellrechnung 2.365,50 Euro übrig, bevor Lohnsteuer und mögliche weitere Steuerabzüge berechnet werden. Ein kinderloser Arbeitnehmer ab 23 Jahren zahlt bei demselben Gehalt zusätzlich 18 Euro Pflegeversicherungsbeitrag.

Person prüft Unterlagen mit Taschenrechner und berechnet Sozialabgaben 2026 in Dortmund
Krankenkasse, Einkommen und Familienstatus beeinflussen die tatsächlichen Abzüge. Foto: Pexels / Lizenz: Pexels

Die Steuerklasse verändert die dargestellten Beitragssätze nicht. Sie beeinflusst vor allem den Lohnsteuerabzug. Zwei Beschäftigte mit gleichem Bruttogehalt können trotzdem unterschiedliche Sozialabgaben haben, wenn sie bei verschiedenen Krankenkassen versichert sind oder in der Pflegeversicherung unterschiedliche Kindermerkmale hinterlegt wurden.

Sozialabgaben-Rechner 2026

Berechnen Sie den ungefähren Arbeitnehmeranteil ohne Lohnsteuer.

Krankenversicherung
262,50 Euro

Pflegeversicherung
54,00 Euro

Rentenversicherung
279,00 Euro

Arbeitslosenversicherung
39,00 Euro

Sozialabgaben insgesamt
634,50 Euro · 21,15 Prozent

Unverbindliche Orientierung für regulär Beschäftigte außerhalb Sachsens. Steuern und weitere Abzüge sind nicht enthalten.

Welche Leistungen die Krankenversicherung übernimmt

Der Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung ist häufig der zweitgrößte Sozialabzug nach der Rentenversicherung. Dafür erhalten gesetzlich Versicherte Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen. Dazu zählen ambulante Behandlungen, Krankenhausversorgung, verschreibungspflichtige Arzneimittel, Vorsorgeuntersuchungen, Rehabilitation und Hilfsmittel innerhalb der gesetzlichen Regeln.

  • Ärztliche und psychotherapeutische Behandlung bei zugelassenen Leistungserbringern
  • Krankenhausbehandlung und medizinisch notwendige Operationen
  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel unter Berücksichtigung möglicher Zuzahlungen
  • Vorsorge, Früherkennung und Schutzimpfungen nach den geltenden Richtlinien
  • Krankengeld und Kinderkrankengeld bei erfüllten Voraussetzungen
  • Beitragsfreie Familienversicherung für berechtigte Kinder und Ehepartner

Arbeitnehmer erhalten bei Arbeitsunfähigkeit normalerweise zunächst bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Anschließend kann die Krankenkasse Krankengeld zahlen. Es beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des maßgeblichen Nettoarbeitsentgelts. Für dieselbe Krankheit sind Krankengeld und Entgeltfortzahlung zusammen auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt.

Die Krankenversicherung übernimmt nicht automatisch jede Behandlung ohne Eigenanteil. Bei Arzneimitteln, Krankenhausaufenthalten, Zahnersatz oder bestimmten Heilmitteln können gesetzliche Zuzahlungen und Leistungsgrenzen gelten. Satzungsleistungen wie zusätzliche Vorsorgeangebote unterscheiden sich außerdem zwischen den Krankenkassen.

Was Renten- und Arbeitslosenversicherung leisten

Der Rentenbeitrag finanziert mehr als die Altersrente

Mit 9,3 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehalts ist die Rentenversicherung der größte einzelne Arbeitnehmerabzug. Die Beiträge begründen Anwartschaften auf eine gesetzliche Altersrente. Die spätere Höhe hängt unter anderem von den versicherten Einkommen, den Beitragszeiten, dem Rentenbeginn und dem jeweiligen Rentenwert ab.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung beträgt 2026 bundesweit 51.944 Euro. Wer in diesem Jahr genau dieses rentenversicherungspflichtige Entgelt erzielt, erwirbt grundsätzlich einen Entgeltpunkt. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Für die tatsächliche Monatsrente werden zusätzlich der Zugangsfaktor und der Rentenartfaktor berücksichtigt.

Die Rentenversicherung kann außerdem Leistungen wegen Erwerbsminderung, Renten für Hinterbliebene sowie medizinische oder berufliche Rehabilitation finanzieren. Für diese Leistungen gelten jeweils Versicherungszeiten und weitere persönliche Voraussetzungen. Eine Beitragszahlung löst deshalb nicht in jedem Fall sofort einen vollständigen Leistungsanspruch aus.

Arbeitslosenversicherung sichert einen Teil des Einkommens

Die Arbeitslosenversicherung finanziert Arbeitslosengeld, Vermittlung und ausgewählte Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt normalerweise voraus, dass innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate Versicherungspflicht bestanden hat. Für bestimmte überwiegend kurz befristete Beschäftigungen gibt es Sonderregeln.

Das Arbeitslosengeld entspricht grundsätzlich 60 Prozent des von der Bundesagentur für Arbeit berechneten Leistungsentgelts. Bei mindestens einem berücksichtigungsfähigen Kind sind es 67 Prozent. Das Leistungsentgelt ist ein pauschaliert ermittelter Nettowert und nicht zwingend identisch mit dem letzten ausgezahlten Nettolohn.

Wer den Arbeitsplatz wechseln möchte, sollte Kündigungsfristen, Resturlaub und mögliche Sperrzeiten rechtzeitig prüfen. Ergänzende Hinweise bietet der Überblick zum Jobwechsel in Dortmund.

Pflegeversicherung und Schutz bei Arbeitsunfällen

Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten, wenn eine pflegebedürftige Person einen anerkannten Pflegegrad erhält. Je nach Versorgungssituation kommen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsleistungen oder Zuschüsse zur stationären Pflege infrage.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkostenversicherung und übernimmt nicht automatisch sämtliche Pflegekosten. Gerade bei stationärer Versorgung können erhebliche Eigenanteile verbleiben.

Kinderlose Mitglieder zahlen ab Vollendung des 23. Lebensjahres grundsätzlich einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten allein. In Nordrhein-Westfalen teilen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den regulären Beitrag von 3,6 Prozent zu gleichen Teilen. Die abweichende Aufteilung für Sachsen betrifft Beschäftigte in Dortmund nicht.

Die Unfallversicherung schützt Beschäftigte bei Arbeitsunfällen, anerkannten Berufskrankheiten und grundsätzlich auch auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder zurück. Zuständig sind Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie können Heilbehandlung, Rehabilitation, Leistungen zur beruflichen Teilhabe, Verletztengeld oder Renten erbringen. Der Arbeitgeber zahlt den vollständigen Beitrag.

Warum hohe Einkommen nicht unbegrenzt belastet werden

Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu festgelegten Einkommensgrenzen berechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat oder 69.750 Euro im Jahr. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den Beitrag zu diesen beiden Versicherungszweigen nicht weiter.

Für die allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt eine höhere Grenze von 8.450 Euro im Monat oder 101.400 Euro im Jahr. Seit 2025 gelten diese Werte einheitlich in Ost- und Westdeutschland.

Davon zu unterscheiden ist die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie beträgt 2026 regulär 77.400 Euro im Jahr oder 6.450 Euro im Monat. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und diese Grenze überschreitet, kann unter Umständen zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung wählen.

Ein Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze führt nicht automatisch zu einem Wechsel in die private Krankenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt dagegen lediglich die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen.

Besondere Regeln für Mini- und Midijobs

Bei einem gewerblichen Minijob liegt die monatliche Verdienstgrenze 2026 bei durchschnittlich 603 Euro. Minijobber zahlen normalerweise keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht. Der eigene Anteil beträgt in einem gewerblichen Minijob regelmäßig 3,6 Prozent, sofern keine Befreiung beantragt wurde.

Die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers begründen für den Minijobber keinen eigenen Krankenversicherungsschutz. Die Krankenversicherung muss daher über eine Hauptbeschäftigung, die Familienversicherung, eine studentische Versicherung oder eine andere Absicherung bestehen.

Der Midijobbereich reicht 2026 von 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich. Beschäftigte besitzen dort grundsätzlich den vollständigen Schutz der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ihr eigener Beitragsanteil ist reduziert und steigt mit dem Einkommen schrittweise an. Die späteren Rentenansprüche werden dennoch auf Grundlage des vollen Arbeitsentgelts ermittelt.

  • Minijob bis durchschnittlich 603 Euro mit besonderen Abgabenregeln
  • Midijob von 603,01 Euro bis 2.000 Euro mit reduziertem Arbeitnehmeranteil
  • Reguläre Beitragsberechnung bei einem Arbeitsentgelt oberhalb von 2.000 Euro
  • Zusammenrechnung kann bei mehreren Beschäftigungen erforderlich sein

So lässt sich die Lohnabrechnung kontrollieren

Auf der Abrechnung stehen die Sozialabgaben häufig unter den Abkürzungen KV, PV, RV und AV. Grundlage ist nicht immer der gesamte Bruttolohn. Einmalzahlungen, mehrere Beschäftigungen, Sachbezüge und bereits erreichte Beitragsbemessungsgrenzen können das ausgewiesene Sozialversicherungsbrutto verändern.

  1. Das Gesamtbrutto mit dem Sozialversicherungsbrutto vergleichen.
  2. Den individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse kontrollieren.
  3. Prüfen, ob Kinderzahl und Kinderlosenzuschlag korrekt berücksichtigt wurden.
  4. Die Beitragsbemessungsgrenzen bei höheren Einkommen beachten.
  5. Bei Abweichungen zuerst die Lohnbuchhaltung um eine Berechnung und Korrektur bitten.
  6. Ungeklärte Kranken- und Pflegebeiträge mit der Krankenkasse als Einzugsstelle klären.
  7. Versicherungsverlauf und Rentenzeiten regelmäßig bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen.

Lohnabrechnung in fünf Minuten prüfen

Diese Angaben entscheiden über die Höhe der Sozialabgaben.

Merksatz Sozialversicherungsbrutto und Gesamtbrutto müssen nicht immer identisch sein.

Fehlerhafte Angaben sollten möglichst schriftlich beanstandet werden. Abrechnungen, Sozialversicherungsmeldungen, Arbeitsverträge und Nachweise über Kinder sollten dauerhaft aufbewahrt werden. Welche Verpflichtungen Unternehmen gegenüber ihren Beschäftigten erfüllen müssen, zeigt auch der Beitrag über Arbeitgeberpflichten in Dortmund.

Der Nettolohn lässt sich nicht allein aus den Sozialversicherungsbeiträgen ableiten. Für die vollständige Berechnung werden zusätzlich Steuerklasse, Freibeträge, Kirchensteuerpflicht, mögliche Einmalzahlungen und weitere Entgeltbestandteile benötigt.

Wichtigste Punkte zum Merken

  • Der reguläre Arbeitnehmeranteil liegt im Modell mit einem Kind bei rund 21,15 Prozent.
  • Kinderlose ab 23 Jahren zahlen in der Pflegeversicherung 0,6 Prozentpunkte zusätzlich.
  • Der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse verändert den tatsächlichen Abzug.
  • Lohnsteuer und andere Steuerabzüge sind nicht in den Sozialabgaben enthalten.
  • Kranken- und Pflegebeiträge werden höchstens aus 5.812,50 Euro monatlich berechnet.
  • Für Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Grenze bei 8.450 Euro monatlich.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung wird vollständig vom Arbeitgeber finanziert.
  • Midijobber zahlen reduzierte Arbeitnehmerbeiträge und bleiben umfassend versichert.
  • Ein Minijob schafft keinen eigenen Krankenversicherungsschutz.

Bei einem regulären Beschäftigungsverhältnis fließt ungefähr ein Fünftel des Bruttogehalts in die vier großen Sozialversicherungszweige. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich einen ähnlich hohen Anteil und finanziert die Unfallversicherung. Die genaue Belastung ergibt sich erst aus Krankenkasse, Einkommen, Kindermerkmalen und Beschäftigungsart.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und Minijob-Zentrale. Stand August 2026.