Winterliche Gehwege in Dortmund ohne Streusalzpflicht
Winterliche Gehwege in Dortmund ohne Streusalzpflicht, Foto: Pexels / Lizenz: Pexels

Der Winter bringt in Dortmund deutliche Einschränkungen im Alltag. Temperaturen bis zu minus 8 Grad erhöhen die Anforderungen an Anwohner und Eigentümer. Schnee und Eis machen Gehwege rutschig. Gleichzeitig gelten klare Regeln, die eingehalten werden müssen. Verstöße können teuer werden. Hinweise zu ähnlichen Winterthemen in der Region finden sich auch hier.

Inhaltsverzeichnis:

Streusalz auf Gehwegen in Dortmund

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund verbietet den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen. Der Grund liegt im Schutz von Bäumen, Pflanzen und Gewässern. Salz greift Wurzeln an. Es belastet den Boden. Zudem kann es in die Kanalisation gelangen. Fragen zur ökologischen Verantwortung im Alltag werden in Dortmund regelmäßig thematisiert, mehr dazu.

Erlaubt sind ausschließlich abstumpfende Mittel. Dazu zählen Sand, Asche, Splitt und Granulat. Diese Stoffe verbessern die Trittsicherheit, ohne ökologische Schäden zu verursachen. Streusalz bleibt grundsätzlich tabu.

Ausnahmen gelten nur in klar definierten Situationen. Dazu gehören Eisregen sowie besonders gefährliche Stellen. Treppen und starke Gefällestrecken fallen darunter. Auf Gehwegen mit Baumbestand oder Begrünung bleibt Streusalz jedoch auch dann verboten.

Pflichten von Eigentümern und Mietern

In Dortmund liegt die Winterwartungspflicht bei Haus- und Grundstückseigentümern. Häufig wird sie im Mietvertrag auf Mieter übertragen. Wer im Vertrag genannt ist, trägt die Verantwortung. Ein Blick in die Unterlagen ist daher notwendig.

Die wichtigsten Vorgaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Gehwege müssen etwa 1,5 Meter breit geräumt werden
  • Räumzeiten gelten werktags ab 7 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen beginnt die Pflicht später
  • Die Verkehrssicherung endet täglich um 20 Uhr

Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Auch Rinnsteine sind tabu. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen weder mit Salz noch mit salzhaltigem Schnee bedeckt werden. Weitere kommunale Regelungen rund um Wohnen und Stadtentwicklung sind hier nachzulesen.

Bußgelder und Haftungsrisiken

Wer trotz Verbots Streusalz nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt kann Bußgelder im dreistelligen Bereich verhängen. In schweren Fällen, etwa bei Schäden an Bäumen oder Gewässern, sind theoretisch bis zu 10.000 Euro möglich.

Auch unterlassene Räumung hat Folgen. Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg, haftet der Verantwortliche. Schadensersatz und Schmerzensgeld können fällig werden. Dazu zählen Heilbehandlungskosten und möglicher Verdienstausfall.

In vielen Fällen greifen Versicherungen. Mieter sind über die Privathaftpflicht abgesichert. Eigentümer nutzen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Voraussetzung ist jedoch, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei wiederholten Verstößen kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

Hinweise zur Entsorgung im Winter

Neben Gehwegen verdienen Mülltonnen besondere Aufmerksamkeit. Bei sehr niedrigen Temperaturen droht eine Nichtleerung der Abfallbehälter. Die Dortmunder Entsorgung GmbH warnt vor festgefrorenem Abfall. Betroffene sollten Tonnen kontrollieren und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.

Der Winter verlangt Disziplin. Klare Regeln strukturieren das Vorgehen. Wer sie beachtet, schützt sich vor Bußgeldern, Haftungsansprüchen und unnötigem Ärger.

Quelle: RUHR24, Patizonet

FAQ

Ist der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen in Dortmund erlaubt?

Nein. In Dortmund ist der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich verboten, um Bäume, Pflanzen und Gewässer zu schützen.

Welche Streumittel sind in Dortmund zulässig?

Erlaubt sind ausschließlich abstumpfende Mittel wie Sand, Asche, Splitt oder Granulat.

Gibt es Ausnahmen vom Streusalz-Verbot?

Ja. Ausnahmen gelten nur bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder starken Gefällestrecken, jedoch nicht auf Gehwegen mit Baumbestand oder Begrünung.

Wer ist für das Räumen der Gehwege verantwortlich?

Grundsätzlich sind Haus- und Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Pflicht kann jedoch per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden.

Zu welchen Zeiten muss Schnee geräumt werden?

Werktags beginnt die Räumpflicht ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen später. Sie endet täglich um 20 Uhr.

Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?

Gehwege müssen in einer Breite von etwa 1,5 Metern geräumt und gestreut werden.

Was passiert bei Verstößen gegen das Streusalz-Verbot?

Der Einsatz von Streusalz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es drohen Bußgelder im dreistelligen Bereich, in schweren Fällen theoretisch bis zu 10.000 Euro.

Wer haftet bei einem Sturz auf einem nicht geräumten Gehweg?

Der Verantwortliche für die Räumpflicht haftet für Schadensersatz und Schmerzensgeld, sofern keine ordnungsgemäße Räumung erfolgt ist.

Greift die Versicherung bei einem Unfall?

In vielen Fällen übernehmen Privathaftpflicht- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen den Schaden, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Warum werden Mülltonnen im Winter manchmal nicht geleert?

Bei sehr niedrigen Temperaturen kann Abfall in den Tonnen festfrieren. In solchen Fällen ist eine Leerung nicht möglich.