Neue Rentenoption für Minijobber ab 2026
Neue Rentenoption für Minijobber ab 2026, Foto: Pexels / Lizenz: Pexels

Ab dem 1. Juli 2026 erhalten Millionen geringfügig Beschäftigte in Deutschland eine neue rechtliche Möglichkeit. Knapp 7 Mio. Minijobber können eine frühere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erstmals aufheben. Die Information stammt von der Minijob-Zentrale. Bisher galt eine Befreiung ausnahmslos für die gesamte Dauer des jeweiligen Minijobs. Die Änderung reiht sich in mehrere Anpassungen ein, die den deutschen Arbeitsmarkt betreffen, etwa beim Arbeiten von zu Hause.

Inhaltsverzeichnis

Minijob-Zentrale Deutschland

Die neue Regelung greift bundesweit und betrifft Minijobs im gewerblichen Bereich sowie in Privathaushalten. Minijobber zahlen regulär einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Er liegt bei 3,6 Prozent im Gewerbe und bei 13,6 Prozent in Privathaushalten. Bei einem monatlichen Verdienst von 603 Euro entspricht das 21,71 Euro. Eine Befreiung spart diesen Betrag, führt jedoch zu eingeschränkten Rentenansprüchen. Solche Beschäftigungsformen stehen auch im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel in vielen Regionen.

Ab Juli 2026 darf die Befreiung einmalig aufgehoben werden. Danach ist kein weiterer Widerruf möglich. Die Entscheidung gilt erneut für die komplette Dauer des bestehenden Minijobs. Eine rückwirkende Änderung ist ausgeschlossen.

Deutsche Rentenversicherung Berechnung

Die Auswirkungen auf die spätere Altersversorgung sind messbar. Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung erhöht ein Jahr im versicherungspflichtigen Minijob die monatliche Rente um rund 5 Euro. Zusätzlich entstehen Ansprüche bei Erwerbsminderung.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung:

  • Monatsverdienst: 603 Euro
  • Eigenanteil: 21,71 Euro
  • Rentenanstieg pro Jahr: ca. 5 Euro

Nach 10 Jahren ergibt sich damit ein Plus von rund 50 Euro monatlich. Die Berechnung basiert auf aktuellen Werten der Rentenversicherung. Weitere wirtschaftliche Einordnungen finden sich hier.

Dortmund Bundesregelung 2026

Die Rückkehr in die Rentenversicherung erfolgt formal über den Arbeitgeber. Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Die Änderung gilt ab dem Monat nach Antragseingang. Der Arbeitgeber meldet sie an die Minijob-Zentrale weiter.

Bei mehreren Minijobs ist die Regel einheitlich. Die Aufhebung der Befreiung muss für alle Beschäftigungen gleichzeitig erklärt werden. Sie wirkt dann automatisch auf sämtliche Minijobs. Personen mit einer laufenden Altersvollrente bleiben gesetzlich rentenversicherungsfrei. Sie können jedoch freiwillig Beiträge leisten.

Regelung für Millionen Beschäftigte

Die Neuregelung eröffnet erstmals die Möglichkeit, eine frühere Rentenentscheidung zu korrigieren. Sie betrifft Minijobber in allen Bundesländern und gilt unabhängig vom Alter, sofern keine Altersvollrente bezogen wird. Die gesetzlichen Vorgaben sind klar definiert. Zahlen, Fristen und Zuständigkeiten sind verbindlich festgelegt.

FAQ

Ab wann können Minijobber die Rentenentscheidung ändern?

Minijobber können die frühere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ab dem 1. Juli 2026 aufheben.

Wie hoch ist der Eigenanteil zur Rentenversicherung im Minijob?

Der Eigenanteil beträgt 3,6 Prozent im gewerblichen Bereich und 13,6 Prozent in Privathaushalten. Bei einem Verdienst von 603 Euro sind das 21,71 Euro pro Monat.

Kann die Aufhebung der Befreiung rückgängig gemacht werden?

Nein. Die Aufhebung ist nur einmal möglich und gilt danach wieder für die gesamte Dauer des Minijobs. Ein erneuter Widerruf ist ausgeschlossen.

Wie wirkt sich die Rückkehr in die Rentenversicherung auf die Rente aus?

Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung steigt die spätere Rente um etwa 5 Euro pro Monat nach einem Jahr im versicherungspflichtigen Minijob.

Was müssen Minijobber mit mehreren Beschäftigungen beachten?

Wer mehrere Minijobs ausübt, muss die Aufhebung der Befreiung einheitlich für alle Beschäftigungen erklären. Die Änderung gilt dann automatisch für sämtliche Minijobs.

Quelle: RUHR24, GLOBEWINGS