EM-Spiel in Dortmund
EM-Spiel in Dortmund, pixabay/Foto illustrativ

Ein Vorfall beim EM-Achtelfinale im Dortmunder Stadion zieht für einen jungen Mann aus Osnabrück erhebliche finanzielle Folgen nach sich. Nach einer riskanten Kletteraktion unter das Stadiondach hat die Polizei dem 21-Jährigen einen Gebührenbescheid über 12.076,93 Euro zugestellt. Der Fall wurde von Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul als „Warnsignal“ bezeichnet.

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Klettertour beim Spiel Deutschland gegen Dänemark

Der junge Mann war beim EM-Spiel zwischen Deutschland und Dänemark unter dem Dach des Stadions entdeckt worden. Laut Polizeiangaben hatte er sich dort bereits am Vorabend eingeschlichen. Die Aktion fand während des Achtelfinales im Juni statt. Ziel war es offenbar, aus großer Höhe Fotos zu machen. Nach Recherchen des „Spiegel“ gehört er zur sogenannten „Roofer“-Szene. Diese Personen klettern auf hohe Gebäude oder Objekte, oft illegal, um Bilder oder Videos zu erstellen.

Die Polizei leitete umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen ein. Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) sowie ein Hubschrauber wurden hinzugezogen. Der Rucksack des Mannes wurde durch das Landeskriminalamt auf mögliche Sprengstoffe untersucht. Es wurde jedoch lediglich eine Kameraausrüstung gefunden.

Personalkosten dominieren die Gesamtsumme

Die Kostenaufstellung der Polizei zeigt deutliche Schwerpunkte. Mit 9.973 Euro machen die Personalkosten den größten Teil der Rechnung aus. Weitere Ausgaben entstanden durch technische Überprüfungen, den Hubschraubereinsatz und logistische Maßnahmen. Die Polizei betont, dass solche Kosten gemäß geltendem Recht in Rechnung gestellt werden können, wenn sie durch individuelles Verhalten ausgelöst wurden.

Der Betroffene hatte zuvor bereits einen Strafbefehl über 1.050 Euro wegen Hausfriedensbruchs erhalten. Die jetzige Kostenforderung betrifft jedoch ausschließlich den Polizeieinsatz. Ein Sprecher wies darauf hin, dass die Höhe der Gebühren im Einzelfall unterschiedlich sei.

Stellungnahme und rechtliche Schritte angekündigt

Der 21-Jährige erhält laut Polizei Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, bevor der Bescheid rechtskräftig wird. Sein Anwalt kündigte gegenüber dem „Spiegel“ an, Widerspruch einzulegen. Die Begründung: Die Einsatzkräfte seien ohnehin im Stadion im Dienst gewesen. Alternativ könne der Mann auch Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einreichen. Zudem sei eine Ratenzahlung möglich.

Reul unterstützt konsequentes Vorgehen der Polizei

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul unterstützt ausdrücklich die Entscheidung, die Einsatzkosten einzufordern. Seiner Einschätzung nach sei dies ein „absolut richtiges“ Vorgehen. Der Fall solle auch als deutliches Signal dienen, dass Regelverstöße nicht folgenlos bleiben. Reul verwies auf die besondere Bedeutung der Sicherheit bei Großveranstaltungen wie der Fußball-Europameisterschaft.

Der Betroffene wurde bereits im Oktober erneut auffällig, als er beim Ulmer Münster von der Polizei gestoppt wurde. Ob auch dort Konsequenzen drohen, ist bislang unklar. Der aktuelle Fall zeigt jedoch, dass Verstöße im Rahmen von Großereignissen wie der EM nicht nur strafrechtlich, sondern auch finanziell ernsthafte Folgen haben können.

Quelle: WAZ