Ein seit fast zwei Jahren gesuchter Mann wurde am Dienstagabend in Nordrhein-Westfalen verhaftet. Die Festnahme erfolgte während einer routinemäßigen Kontrolle in der S-Bahn Linie S4 zwischen Dortmund-Dorstfeld und Dortmund-Möllerbrücke.
Inhaltsverzeichnis:
- Festnahme in der Linie S4 zwischen Dortmund und Unna
- Urteil des Amtsgerichts Castrop-Rauxel
- Schnelles Eingreifen verhindert Haftantritt
Festnahme in der Linie S4 zwischen Dortmund und Unna
Die Bundespolizei hat am 13. Mai einen 24-jährigen Mann aus Unna festgenommen. Der polnische Staatsbürger wurde bei einer Personenkontrolle in der S-Bahn erkannt. Die Beamten hatten ihn während der Fahrt zwischen Dortmund-Dorstfeld und Dortmund-Möllerbrücke angesprochen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl vorlag.
Der Mann war bereits seit längerer Zeit zur Fahndung ausgeschrieben. Laut Mitteilung der Bundespolizei bestand gegen ihn eine rechtskräftige Verurteilung aus dem Jahr 2023. Das Amtsgericht Castrop-Rauxel hatte ihn im April des Vorjahres wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe verurteilt.
Urteil des Amtsgerichts Castrop-Rauxel
Der junge Mann aus Unna hatte 60 Tagessätze zu je 40 Euro zu zahlen. Das ergibt eine Gesamtsumme von 2400 Euro Geldstrafe. Für den Fall der Nichtzahlung war eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen vorgesehen. Die Zahlung blieb offenbar aus, weshalb die Behörden ihn zur Fahndung ausgeschrieben hatten.
Nach der Festnahme wurde der Verurteilte zum Bundespolizeirevier im Dortmunder Hauptbahnhof gebracht. Vor Ort rief der 24-Jährige seinen Arbeitgeber an, der sich unverzüglich bereit erklärte, die Geldstrafe inklusive Verfahrenskosten zu übernehmen. Er beglich den gesamten Betrag, sodass der Festgenommene noch am selben Abend entlassen werden konnte.
Schnelles Eingreifen verhindert Haftantritt
Der Fall zeigt die Effektivität von Routinekontrollen im öffentlichen Nahverkehr. Innerhalb weniger Minuten konnten die Beamten die Identität des Gesuchten feststellen und die rechtlichen Schritte einleiten. Dass der Arbeitgeber sofort einsprang und die Summe zahlte, verhinderte den Antritt der Freiheitsstrafe.
Die Bundespolizei hat den Vorgang ordnungsgemäß dokumentiert. Der Mann aus Unna ist nach Begleichung der offenen Geldstrafe derzeit nicht weiter in Gewahrsam.
Quelle: Hellwegwer Anzeiger