Die Stadt Dortmund hat den Althoffblock im Stadtbezirk Innenstadt-West unter vorläufigen Denkmalschutz gestellt. Die Anlage aus dem frühen 20. Jahrhundert gilt als wichtiges Beispiel reformorientierten Städtebaus. Für die Bewohner bringt die Entscheidung neue Regeln und mögliche Einschränkungen.
Inhaltsverzeichnis:
- Hermann Althoff und die Geschichte der Siedlung
- Untersuchung durch Stadt Dortmund und Büro Farwick und Grote
- Folgen für die Bewohner im Althoffblock
- Vergleich mit anderen Dortmunder Siedlungen
Hermann Althoff und die Geschichte der Siedlung
Der Althoffblock wurde ab 1914 durch die Spar- und Bauverein eG errichtet. Benannt ist die Anlage nach Hermann Althoff, der sich für bessere Wohnbedingungen der Arbeiter einsetzte. Heute gehören der Genossenschaft rund 12.000 Wohnungen in Dortmund. Davon befinden sich etwa 1.600 im Althoffblock.
Charakteristisch für das Quartier sind viergeschossige Wohnhäuser, die große Innenhöfe umschließen. Dort liegen Wiesen und Spielplätze, die ausschließlich den Bewohnern zur Verfügung stehen. Mit den Toranlagen an den Zufahrten und den gepflegten Vorgärten bildet die Siedlung ein geschlossenes Ensemble.
Untersuchung durch Stadt Dortmund und Büro Farwick und Grote
Seit Anfang September dokumentieren die Untere Denkmalbehörde sowie das Büro für Architektur und Stadtplanung Farwick und Grote die Gebäude, Straßen und Grünflächen. Grundlage ist ein Ratsbeschluss aus Dezember 2024. Seit dem 29. August gilt ein zweijähriger Schutzstatus.
Geplant ist, die Ergebnisse in eine endgültige Satzung zu überführen. Ein erster Entwurf für diese Regelung soll im kommenden Jahr vorliegen.
- Beginn der Dokumentation: September 2025
- Vorläufiger Schutz: gültig für 2 Jahre
- Erwarteter Satzungsentwurf: 2026
Folgen für die Bewohner im Althoffblock
Noch ist nicht im Detail geklärt, welche Teile des Quartiers als denkmalwürdig eingestuft werden. Klar geregelt ist jedoch, dass bei denkmalgeschützten Wohnungen jede bauliche Veränderung genehmigt werden muss.
- Veränderungen innerhalb der Wohnungen bedürfen der Zustimmung der Behörde
- Vermieter müssen die Denkmaleigenschaft im Mietvertrag angeben
- Für die Bewohner könnten dadurch Einschränkungen im Alltag entstehen
Die endgültigen Auswirkungen für die Mieter werden erst nach Abschluss der Untersuchungen feststehen.
Vergleich mit anderen Dortmunder Siedlungen
Der Althoffblock reiht sich ein in eine Liste bereits geschützter Wohnanlagen in Dortmund. Ein Beispiel ist die südliche Gartenstadt am Westfalendamm. Auch dort erarbeitete das Büro Farwick und Grote die denkmalrechtlichen Grundlagen.
Mit der Unterschutzstellung wird der Althoffblock zu einem weiteren bedeutenden Teil der Dortmunder Architekturgeschichte.
Quelle: RUHR24